Ein Fenstertausch ist eine der wirksamsten energetischen Sanierungsmaßnahmen an einem Wohnhaus – und unter bestimmten Voraussetzungen lässt er sich auch fördern. Allerdings ändern sich Förderprogramme, Fördersätze und Antragswege in Deutschland immer wieder, teils sogar unterjährig. Was heute gilt, kann in einigen Monaten schon wieder anders aussehen.
Wir sind kein Steuerberater und keine Energieberatung – aber wir kennen als ausführender Fachbetrieb die grundsätzlichen Abläufe rund um die Förderung eines Fenstertauschs gut genug, um Ihnen eine erste, ehrliche Orientierung zu geben. Was Sie hier lesen, ersetzt keine individuelle Beratung, hilft Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen, bevor Sie loslegen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, muss feststehen, ob die geplanten neuen Fenster die aktuell geforderten Dämmwerte überhaupt erreichen.
Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt sein, bevor die Maßnahme verbindlich beauftragt oder begonnen wird.
Die Montage muss in aller Regel durch ein Fachunternehmen erfolgen, das dies im Nachgang schriftlich bestätigt.
Rechnungen und Bestätigungen gehen nach Abschluss der Arbeiten als Verwendungsnachweis an die zuständige Förderstelle, danach erfolgt die Auszahlung.
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, dazu zählt üblicherweise auch der Fenstertausch, gibt es klassischerweise eine direkte Zuschussförderung.
Alternativ oder ergänzend zum Zuschuss lässt sich ein zinsgünstiger Förderkredit über die Hausbank beantragen, mit dem sich die Restkosten finanzieren lassen.
Wer keinen Zuschuss beantragt, kann Sanierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen über mehrere Jahre steuerlich geltend machen – beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme aber nicht kombinieren.
Auch die Beratung im Vorfeld, etwa im Rahmen eines Sanierungsfahrplans, kann unter Umständen separat gefördert werden.
Damit ein Fenstertausch überhaupt förderfähig ist, müssen die neuen Fenster bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist dabei der sogenannte Uw-Wert, der angibt, wie gut das gesamte Fenster – Rahmen und Verglasung zusammen – wärmedämmt. Aktuell liegt die übliche Mindestanforderung für eine Förderfähigkeit bei einem Uw-Wert von etwa 0,95 W/(m²K) oder besser, wobei sich solche technischen Schwellenwerte im Zuge von Programmanpassungen durchaus verschieben können.
Nahezu alle gängigen, aktuell verbauten Fenster erreichen diesen Wert ohne Weiteres – reine Standardverglasung aus älteren Baujahren dagegen oft nicht. Lassen Sie sich deshalb vor der Bestellung schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen gewählten Fenster die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Anforderungen erfüllen.
Fachbetriebspflicht: Damit eine Förderung überhaupt bewilligt wird, muss die Montage in aller Regel durch ein eingetragenes Fachunternehmen erfolgen. Wir stellen unseren Kunden dafür die erforderliche Fachunternehmererklärung aus – das entsprechende Formular gehört bei uns zum normalen Ablauf eines geförderten Fenstertauschs dazu.
Je nach Förderprogramm und Vorhabengröße kann zusätzlich die Einbindung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben sein, der die technischen Voraussetzungen bestätigt. Ob das in Ihrem konkreten Fall nötig ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Der wohl wichtigste und zugleich am häufigsten übersehene Punkt bei jeder Förderung: die Reihenfolge. In aller Regel muss der Förderantrag gestellt werden, bevor Sie den Auftrag für den Fenstertausch verbindlich erteilen beziehungsweise bevor die Maßnahme beginnt. Wird zuerst beauftragt und erst danach ein Antrag gestellt, geht der Förderanspruch häufig komplett verloren.
In der Praxis hat sich deshalb eine gängige Lösung etabliert: Der Handwerkervertrag wird mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, die den Auftrag an die spätere Förderzusage koppelt. So können Sie frühzeitig mit der Planung beginnen, ohne das Risiko einzugehen, dass die Maßnahme schon vor der Antragstellung als „begonnen“ gilt. Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne mit einer entsprechenden Vertragsformulierung.
Nach Einreichen der Rechnungen und der Fachunternehmererklärung prüft die zuständige Stelle den Verwendungsnachweis, bevor die Auszahlung erfolgt. Zwischen Antragstellung und tatsächlicher Auszahlung können je nach Programm und Auslastung der Behörden mehrere Wochen bis Monate vergehen – planen Sie das bei Ihrer eigenen Finanzierung entsprechend mit ein.
Zum Nachschlagen noch einmal die grundsätzlichen Schritte und Förderwege kompakt zusammengefasst:

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung – welcher Förderweg für Sie tatsächlich passt und in welcher Höhe eine Förderung aktuell möglich ist, hängt von Ihrer konkreten Situation und den zum Zeitpunkt Ihres Antrags jeweils gültigen Programmbedingungen ab.
Sprechen Sie uns frühzeitig an – bevor Sie etwas beauftragen, damit Ihr Förderanspruch nicht unnötig gefährdet wird.
Wir zeigen Ihnen, welche Fenster die aktuell gängigen energetischen Anforderungen erfüllen.
Unser Angebot enthält alle Angaben, die für einen Förderantrag typischerweise benötigt werden.
Auf Wunsch koppeln wir den Auftrag vertraglich an Ihre Förderzusage.
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die für den Verwendungsnachweis nötige Fachunternehmererklärung von uns.
Fördersätze, Antragswege und technische Anforderungen können sich ändern – lassen Sie sich deshalb vor jeder Entscheidung aktuell und persönlich beraten, bei uns zur technischen Seite und bei einer Energieberatung oder der zuständigen Förderstelle zu den genauen Konditionen.
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